Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Sonstiges
11.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2025
Sonstiges
05.09.2023
Eröffnungen
03.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
31.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
13.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
28.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
19.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
21.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
04.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
20.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
01.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
25.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
08.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
10.09.2013
Neueintragungen